iPhone Reparatur Nokia 6300 Nokia 6220 Nokia 6500 Nokia E66 Sony C902 Sony W595 Nokia 5800
Ablauf   Preisliste Handy einsenden Reparaturstatus Displayreparatur Nokia

 

 

 

 

Garantie / Gewährleistung / Rücktritt

 

Garantie, Gewährleistung, Rücktritt oder Wandlung sind sehr oft Streitthema im Handel zwischen Kunde und Verkäufer. Wir haben einmal einige Definitionen zusammengetragen und am Ende der Seite weitere Informationsseiten aufgestellt, die Ihnen die Ihnen das Thema rund um Garantie und Wandlung näher bringen soll. Dieses Dokument erhebt jedoch nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ein eher „laienhafter“ Beitrag zur Rechtssicherheit. Die nachstehenden Informationen ersetzen im Eskalationsfall keine professionelle Rechtsberatung!

Was ist Garantie ?  

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Diese kann im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen zwei Partnern frei vereinbart werden.

  • Die grobe Form dazu legt der Gesetzgeber fest: (BGB §477).

  • Die Bedingungen dazu legt der Anbieter der Garantie fest (welchen der Partner zustimmen muss), wobei er die Haftung für einen bestimmten Erfolg übernimmt.

Details zu den aktuellen Garantiebedingungen der Hersteller von Mobiltelefonen entnehmen Sie bitte unseren Garantiebestimmungen.
Im Fall der BenQ gibt es für den einzelnen Privatkunden kaum Erfolg auf Erfüllung der Garantie, da es aktuell bestimmt „gewichtigere Forderungen“ Dritter gibt.Die Garantieleistungen gegenüber den Kunden werden derzeit durch die Inservio und diverse Servicepartner ( z.B. wir - Handyreparatur ) vorübergehend sichergestellt.

Was ist Gewährleistung ?

Gewährleistung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben (BGB § 365). Derzeit liegt diese bei 24 Monate ab Kaufdatum (BGB § 438 Abs.1 Nr.3).
 

  • Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag (BGB §433)

  • Allgemeine Rechte des Käufers bei Mängeln (BGB §437)

-Recht auf Nacherfüllung (für Kunde und Verkäufer)
Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer verpflichtet, für eine bestimmte Frist die Verantwortung über das Produkt zu übernehmen und berechtigte/ begründete Mängel zu beseitigen. Er hat aber auch das Recht einen mangelhaften Artikel nachzubessern. (BGB §439)
Jedoch sollte man hier bestimmte Aspekte berücksichtigen:
-Hat die gekaufte Ware (überhaupt) einen Sachmangel?
Dies bezieht sich auf die Angaben, die bei der Produktbeschreibung gemacht wurden und dass diese Funktionen einwandfrei gewährleistet sind. Hierzu gehören Spezifikationen in einer Bedienungsanleitung, Angaben in einem Prospekt und sogar mündliche Zusagen während des Verkaufsgesprächs; kurzum alles, was den Käufer nachweislich(!) zur Kaufentscheidung veranlasst hat. (BGB §434)
-Welches Ausmaß der Beseitigung des Mangels kann der Käufer erwarten?
Für den Fall, dass das Produkt nicht nach Angaben funktioniert, muss der Verkäufer dafür Sorge tragen, dass dieses in diesen Zustand versetzt wird oder er muss gleichwertigen Ersatz liefern (BGB §439 Abs.1).
Was genau zum Tragen kommt und in welchem Umfang, kommt auf die Schwere des Fehlers/ Mangels an und was beiden Parteien zuzumuten ist (Verhältnismäßigkeit) (BGB §439 Abs.2).
- Ab wann muss der Käufer die „Lasten“ (Untergang & Verschlechterung) tragen?
- Wer muss wann beweisen, dass es einen Sachmangel gibt?
Der Verkäufer steht in der Gewährleistungspflicht, wenn der Mangel bzw. die Ursache für den Fehler nachweisbar bei Verkauf und/ oder innerhalb der ersten 6 Monate auftritt bzw. vorhanden war. Ab dem 7. Monat ist dann der Käufer in der Pflicht nachzuweisen, dass das Produkt in den vergangenen Monaten den reklamierten Mangel hatte, bzw. die Ursache dafür da vorhanden war. (BGB §446) (Beweislastumkehr: BGB §476)
Der Verkäufer hat daher nun folgende Möglichkeiten:
- Er kann herausfinden, was den Kunden zum Kauf bewogen hat. Diesen Zustand muss/ kann er mindestens wiederherstellen bzw. für Erfüllung dieser Anforderungen sorgen. Ggf. hilft es ein anderes Modell anzubieten, welches mindestens diese Anforderung erfüllt.
- Ab dem 7ten Monat nach Kauf hat er auch die Möglichkeit, den Beweis des Mangels vom Kunden zu verlangen. Kann dieser nicht erbracht werden, ist er rechtlich nicht mehr in der Gewährleistungspflicht.
Das alles heißt aber auch nicht, dass der Verkäufer aus Kulanz oder Kundenorientierung genau so handeln muss.

Was ist Rücktritt/ Wandelung ?

Das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag kann dann geltend gemacht werden, wenn eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht wird. Der Schuldner, in diesem Fall der Verkäufer, hat aber auch das Recht auf Nacherfüllung (BGB § 323).
Hat der Verkäufer 2 Mal erfolglos versucht, den reklamierten Mangel zu beseitigen, haben beide (Kunde und Verkäufer) ein Recht auf Rücktritt. (BGB §440)
Der Kunde gibt dem Verkäufer, bei dem er das Produkt bezogen hat, dieses zurück und bekommt den Verkaufspreis zurückerstattet oder aber der Verkäufer wandelt das Gerät in ein Vergleichbares um.
Den Begriff Wandelung (ugs. Wandlung) gibt es seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 nicht mehr. Der Vorgang heißt nun Rücktritt.

Darüber hinaus findet Ihr auch Erklärungen bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://de.wikipedia.org/wiki/Rücktritt

 


Für Angaben Dritter, können wir keine Verantwortung übernehmen. Bitte wendet Euch bei Fragen an den jew. Verfasser.



 

snipster.de - Cool bleiben. Clever bieten.

Wasserschaden| Ablauf| Gerät einsenden| Handyankauf| Handy-konfigurieren| Handycodes| Software-Update| Preisliste| Nokia Display Preise| Nokia Handy Reparatur| Samsung Handy Reparatur| Prepaid-Vergleich| Kredite ohne Schufa| Strom-Vergleich| Versicherungs-Vergleich| Handy Akku| akku bl 5c| Garantiecheck| Recht auf Wandlung?| Garantie / Gewährleistung?| simyo Test| congstar Test| maxxim Test| discoTEL Test| blau.de Test| simply Test| klarmobil Test| callmobile Test| fonic Test| BILDmobil Test| CallYa Test| Xtra Click Test| Td1 Tmobil Prepaid Test| Vertragsverlängerung| Fitnessstudio Erfurt| mobile DSL Flate| entsperren simock Prepaid Lexikon| Prepaid| PIN-PUK| No frills| Postpaid| PTT Push to Talk| MNP Rufnummernportierung| Taktung| IMEI| Prüfziffer| Prepaid Kreditkarte| wirecard| myprepaid| majorcard| VISA Card LBB| cleopacard| Prepaid DSL| simply kündigen| prepaid maxxim| Bedienungsanleitung Nokia| Bedienungsanleitung Sony Ericsson| o2o| Display Reparatur Nokia 6500| Display Reparatur Nokia 5800| Display Reparatur SonyEricsson C902| Display Reparatur SonyEricsson W580| Display Reparatur SonyEricsson W595| Display Reparatur Nokia 6220 classic| Touchscreen+Glas+Display Reparatur | Display Reparatur| Touchscreen+Glas Reparatur|

Die Marke iPhone ist ein eingetragenes Warenzeichen von Apple Inc., Cupertino Calif., US.
Die Marke Nokia ist ein eingetragenes Warenzeichen von Nokia Corporation, Helsinki, FI.
Die Marke LG ist ein eingetragenes Warenzeichen von LG Corp., Seoul/Soul, KR
Die Marke Motorola ist ein eingetragenes Warenzeichen von Motorola Inc., Schaumburg Ill., US
Die Marke Samsung ist ein eingetragenes Warenzeichen von Samsung Electronics Co., Ltd., Suwon Kyonggi, KR

 

© Copyright by UNITEL - unitel2000.net

http://esd.element5.com/product.html?productid=300366230&affiliateid=200068903
Share |