Prepaid Lexikon
MNP im Mobilfunkmarkt bedeutet "Mobile Number Portability" in deutsch übersetzt Rufnummernmitnahme. 1998 wurde es in Deutschland möglich komplette Rufnummern von einem zum anderen Mobilfunkanbieter und auch Netzbetreiber zu portieren. Da bei einer MNP auch die Vorwahl mit portiert wird, ist es leider auch schwierig geworden zu unterscheiden, in welchem Netz sich die einzelnen Teilnehmer befinden. Da viele Mobilfunkteilnehmer Flates - also kostenlose Telefonie ins eigene Netz besitzen und vor der nächsten Rechnung wissen sollten, wo dieser Teilnehmer sich befindet haben die 4 Netzbetreiber einen kostenlosen Abfrageservice eingeführt. Hier kann der Kunde von seinem Handy aus kostenlos eine Kurzwahl anrufen und über die Tastatur die Rufnummer eingegeben, die er anrufen will, er erhält sofort die Ansage, in welchem Netz sich der Teilnehmer befindet. T-Mobile Kurzwahl ist 4387 ~ Vodafone Kurzwahl ist 12313 ~ Eplus Kurzwahl ist 10667 ~ und bei o2 Germany sendet der Kunde das Wort "NETZ" gefolgt von der Rufnummer an die Kurzwahl 4636.
Um seine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter, Provider oder Netzbetreiber mitnehmen zu können, muss bei Postpaid Verträgen eine Kündigungsbestätigung vorliegen und bei Prepaid Verträgen eine Verzichtserklärung. Postpaidverträge mit 24 Monaten Mindestlaufzeit sollten 3 Monate vor Ablauf eine schriftliche Kündigung vorliegen haben, bei Prepaid Karten kündigt man meist sofort oder zum Ende des Monats und erhält eine Kündigsbestätigung oder Verzichtserklärung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Mit Antrag zur Portierung einer Rufnummer hat der "alte" Anbieter das Recht 25 Euro für die entgangene Rufnummer zu verlangen, diese werden mit der Abschlußrechnung bei Postpaid Verträge dem Konto belastet, während bei Prepaid Anbietern meist 25 Euro vom Guthaben sofort abgezogen werden.( Bitte fragen Sie bei Ihrem alten Anbieter nach den genauen Kosten und Vorgang, sowie auch beim neuen Anbieter, ob der überhaupt eine Portierung zuläßt)
Der Antrag auf MNP kann frühestens 90 Tage vor und 30 Tage nach Kündigungstermin erfolgen. Die Portierung erfolgt meist 10 Tage nach Antragstellung.
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Bedingungen zur Rufnummern-Mitnahme ( MNP )
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Antragsteller muss identisch dem "Altbesitzer" sein ( bei o2 Germany ist anderer Altbesitzer möglich )
- alter Anbieter stimmt zu ( prüft die Daten Alter und Neuer Besitzer und vergleicht diese, so wie prüft vorliegende kündigung und Termin)
- "alter" Mobilfunkvertrag ist gekündigt
- bei Prepaid Karten muss die Verzichtserklärung vorliegen und die Servicegebühr vom Guthaben abgezogen sein
- bei Postpaidverträgen muss die Mindestlaufzeit erfüllt sein
- die "alte" Mobilfunkkarte ist nicht länger als 30 Tage tot (aus dem Netz)
Der neue Vertrag beginnt erst mit portierung der Rufnummer, außer o2 Germany, hier kann eine vorübergehende o2 Rufnummer freigeschaltet werden, am Tag der Portierung wird die Rufnummer einfach getauscht gegen die portierte Rufnummer. Beachten Sie bitte, dass der "alte" Anbieter 10 Tage Zeit hat, die Rufnummer freizugeben und beantragen die Portierung bei Ihrem neuen Anbieter rechtzeitig am besten 15-20 Tage vor Portierungstermin, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.